Lifefolio V3.7/2024

Vorwort zur v1.3/2016

Prinzipien des angewandten Urheberrechts

Wie in meinem Testfolio angekündigt, dienen die vier ersten Module dieser Vorauditphase für die Jahre 2013 bis 2016 zur vierdimensional-orientierten bzw. Matrix-basierten Veranschaulichung der Quadratur des Problemlösungskreises mithilfe der NetPlusUltra®-Formel. Vor dem Hintergrund dieses meta-logischen Rahmenwerks bietet das Lifefolio-Modul das kreative Ventil zur autobiografischen Erfassung solcher generationsübergreifenden Einflüsse, die den Autor sowohl kreativ als auch regenerativ durch seine Entwicklung inspirieren bzw. inspiriert haben:

Siehe dazu:

https://infolio.daniela-berndt.foundation/de/interaktionen/


Demnach verhält es sich bei dieser dritten Iteration der ersten Version dieses Lifefolios im wahrsten Sinne des Wortes wie mit einer über die NetPlusUltra®-Formel vereinheitlichten Theorie des virtuellen Ganzen, deren Zweckbestimmung darin liegt - als fester Bestandteil eines konzeptuellen Etappenwegs über problemlösungsorientierte Demo-Bausteine (zur Abschaffung allen Internet-Übels) - sämtliche fundamentalen Interaktionen einer ihrem Kern gewidmeten Systemik aufzuzeigen, bei dem es sich in der vorliegenden Fallstudie um die NetPlusUltra®-Formel selbst handelt: Als einzigartiges Verfahren zur virtuellen (bzw. computergestützten) Problemlösung, das aus einer Konzeptualisierung des europäischen Urheberrechtsansatzes entstanden ist, liegt die ganze Zweckmässigkeit dieser Lösung darin, dass sie das Urheberrecht anwendbar macht!

Betrachtet aus der Perspektive des Autors, der seine Kreativität über ein solches Lifefolio-Modul auszudrücken beabsichtigt, liegt das zu lösende Problem:

  • in der Wiederherstellung, Erhaltung, und Kultivierung,
  • in sensorischer High-Fidelity,
  • im Sinne der multidimensionalen Trennung von Anliegen,
  • und im Hinblick auf Wiedergabe in der Form von Inzidenzmatrizen,

…unseres Gedächtnisses sämtlicher Einflüsse, die direkt oder indirekt, über verschiedene Wahrnehmungsebenen hinweg, als Input in den meta-kognitiven Prozess der Produktion eines neuen Werks eingehen.

Insofern als es darum geht, einen individuellen Erfahrungsbericht ohne Verletzung von Drittrechten zu modellieren, wirft diese Problemdefinition die Frage nach der zum Erreichen dieses Ziels zu implementierenden Urheberrechtsstrategie auf, was uns gleichzeitig dazu zwingt, einige Grundsatzprinzipien zu überdenken:

  1. Aus der sowohl gemein- als auch eigennützigen Perspektive des Autors, der aus seinen Produktionen einen Lebensunterhalt zu beziehen beabsichtigt, liegt die moralische und finanzielle Zweckmässigkeit des Selbstverlags darin, von einem bestimmten Zielpublikum für eine didaktisch sinnvolle Arbeit anerkannt zu werden.
  2. Das Prinzip der Meinungsfreiheit geht einher mit dem Zitatrecht, wodurch ein Autor (Künstler, Lehrer, Wissensberufler, Wissenschaftler, usw.) rechtlich in die Lage versetzt wird, durch Verweis auf entsprechende Bezugsquellen seine eigene Argumentation zu erarbeiten; insofern als ein Zitierungsverbot nur die Kreativität hemmen würde, kann man mit rechtlich-technischen Mitteln eigentlich nur gegen das Risiko der sektiererischen Sinn- bzw. Zweckentfremdung vorgehen (die entsteht, wenn Nutzer die Inhalte anderer Autoren aus deren ursprünglichen Kontext entwenden, ohne die Bezugsquelle zu zitieren).
  3. In Anbetracht der weiteren Tatsache, dass jeder kreative Prozess mit einer Kompilierung von Bezugsquellen beginnen sollte (d.h. mit einer relevanten Inventur von Inhalten darüber, was der Autor ausdrücken oder aufzeigen möchte), ist darauf zu achten, dass eine solche Zusammensetzung nur unter der Voraussetzung als erster Entwurf eines neuen Werks betrachtet werden kann, dass sie in diesem Sinne konzipiert (bzw. "foliotiert") wurde, d.h. den ersten zwei Prinzipien Rechnung trägt.
  4. Insofern als der Vorteil einer Leseliste genau in ihrer Eigenschaft als Zusammensetzung von Zitaten (zu einem bestimmten Thema) liegt, in der jedes zitierte Element direkt auf (s)eine legitime(n) Quelle(n) zurückverweist, stellt sich eigentlich nur noch die (Kern-) Frage nach den offiziellen (bzw. ISOterischen) Zitierungsstandards, die für jede Hauptkategorie von Formaten (Text, Audio, Video, Code, Webseite) adoptiert werden sollten: dies ist die Zweckbestimmung dieses Lifefolios…
…mit anderen Worten: der Grund weshalb dieses Modul so konzipiert ist!

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